Leistungen und Finanzierung

Leistungen

 

  • Psychologische Beratung
  • Psychotherapeutische und psychosomatische Diagnostik

 

Erfassen des Störungsbildes und Erhebung des psychischen Befundes Diagnostik der speziellen Störung: Entstehung und Aufrechterhaltung der Störung und der dahinter stehenden emotionalen Probleme Erhebung der Lebensgeschichte, um die Störung zu verstehen und einzuordnen Umfangreiche Diagnostik mit Hilfe psychologischer Tests, um einerseits Probleme zu erkennen oder auszuschließen und andererseits die Veränderungen im Verlauf der Therapie zu messen.

Leistungsarten

 
  • Einzeltherapie
  • Gruppentherapie
  • Paartherapie
  • Familientherapie
  • Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson
  • Autogenes Training

Finanzierung

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. Ob dies bei Ihnen vorliegt, klären wir in den probatorischen Sitzungen und stellen bei entsprechender Indikation einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf übernahme der Kosten.

Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Da die Grenzen hier oft unklar sind und häufig eines das andere bedingt (z.B. Schwierigkeiten in der Ehe, die zur Depressivität eines Partners führen) empfiehlt sich generell die überprüfung, ob eine psychische Störung vorliegt.

Parallel können Sie sich vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung informieren, besonders zu empfehlen bei privater Krankenversicherung, da die Übernahme der Psychotherapie und die Modalitäten vom Versicherungsvertrag abhängen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bringen Sie bitte zum Erstgespräch und zu Beginn eines jeden Quartals ihre Versichertenkarte mit.

Bei Selbstzahlern orientieren sich die Behandlungskosten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).